FAQ für Stadtführungen und Stocherkahnfahrten
* Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir auf unserer Webseite das generische Maskulinum. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
Finden Stadtführungen und Stocherkahnfahrten bei jedem Wetter statt?
Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen Führung / öffentliche Fahrt und einer Gruppenführung / Gruppenfahrt?
Eine Gruppenführung / Gruppenfahrt können Sie zu Ihrem Wunschtermin buchen. Die maximale Teilnehmerzahl finden Sie jeweils in der Ausschreibung.
Wo ist der Treffpunkt für Stadtführungen / Stocherkahnfahrten?
Unser Treffpunkt für die öffentliche Stocherkahnfahrt ist die Anlegestelle „Casino“, 200 m von der Touristinformation entfernt (Wöhrdstraße 25). Für private Gruppenbuchungen finden Sie den Treffpunkt in jeder schriftlichen Buchungsbestätigung explizit ausgewiesen.
Wie viele Personen können maximal an einer Führung teilnehmen?
Bei öffentlichen und privaten Gruppenfahrten max. 16 Personen pro Kahn.
Für größere Gruppen müssen entsprechend mehr Kähne und Stadtführungen bestellt werden.
Wie lange dauert eine Stadtführung / Stocherkahnfahrt?
Führungen für Schulklassen der Unter- und Mittelstufe bzw. für Kinder sind auf max. 1 Stunde begrenzt, Oberstufe 1,5 Stunden.
-Private Gruppenführungen dauern i.d.R. 1,5 Stunden. Die Dauer kann abhängig vom Thema variieren.
Öffentliche Stocherkahnfahrten dauern 1 Stunde inklusive Ein- und Ausstieg. Private Stocherkahnfahrten zum Wunschtermin dauern ebenfalls eine Stunde, können aber auch zweistündig gebucht werden.
Kann ich für meine Gruppe erst einmal nur eine unverbindliche Reservierung vornehmen?
Kann ich Tickets für eine öffentliche Führung / öffentliche Stocherkahnfahrt reservieren?
Wir kommen mit einem Reisebus. Wo können wir am besten aus- und einsteigen oder parken?
Wenn Sie direkt vor Beginn der Führung mit dem Reisebus in Tübingen ankommen, holen unsere Gästeführer die Gruppe sehr gerne am Zentralen Omnibusbahnhof in der Europastraße ab. Dies sollte allerdings in der Bestellung angegeben werden.
Es ist nicht möglich, mit dem Reisebus direkt vor der Touristinformation zu halten.
Wenn Sie gleich nach der Ankunft mit dem Reisebus eine Stocherkahnfahrt gebucht haben, gehen Sie bitte eigenständig zu Fuß zur Anlegestelle Casino, Wöhrdstraße 25 (ca. 500 Meter, ca. 10 Minuten). Die Anlegestelle kann nicht mit dem Bus angefahren werden.
Wie komme ich am besten zum Treffpunkt?
Was ist, wenn ich mich verspäte?
Bei Stocherkahnfahrten ist ein späterer Zustieg nicht möglich.
Wenn Sie eine private Gruppenführung gebucht haben, warten die Gästeführer max. 20 Minuten, wenn die Verspätung nicht telefonisch gemeldet wird.
Wenn Sie eine private Stocherkahnfahrt gebucht haben, melden Sie sich so früh wie möglich telefonisch. Mit etwas Glück können die Kahnfahrer Ihre Fahrt ein paar Minuten nach hinten verschieben. Dies ist aber nur möglich, wenn der bestellte Kahnfahrer im Anschluss nicht anderweitig gebucht ist. Ansonsten verkürzt sich Ihre Fahrtzeit.
Gibt es barrierefreie Stadtführungen und Stocherkahnfahrten?
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, als Rollstuhlfahrer im Stocherkahn mitzufahren. Dazu gehört unbedingt, dass Sie jemanden zur Unterstützung beim Einsteigen mitbringen. Bei mehreren Rollstuhlfahrern sollte der Kahn für zwei Stunden bestellt werden, da das Aus- und Einsteigen viel Zeit benötigt.
Darf ich dem Gästeführer oder dem Stocherkahnfahrer ein Trinkgeld geben?
Wie erfolgt die Bezahlung der Stadtführung oder Stocherkahnfahrt?
Wie kann ich eine private Gruppenführung oder Stocherkahnfahrt stornieren oder umbuchen?
Gibt es ermäßigte Preise oder Rabatte?
Bei öffentlichen Stocherkahnfahrten: Die Teilnahme für Kinder bis 12 Jahre ist ermäßigt
Wie viele Personen können maximal an einer Führung teilnehmen?
Bei öffentlichen und privaten Stocherkahn-Gruppenfahrten max. 16 Personen pro Kahn.
Für größere Gruppen müssen entsprechend mehr Kähne und Stadtführungen bestellt werden.
Wie bekomme ich Bescheid, wenn meine Tour nicht stattfindet?
Für Reiseveranstalter: Um Ihre geplante Tübingen-Reise bewerben zu können, benötigen Sie Bildmaterial?
Sind Film- oder Tonaufnahmen während einer Stadtführung /Stocherkahnfahrt erlaubt?