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Radbrücke Tübingen

Unterwegs mit dem Fahrrad und Scooter

Rund ein Viertel aller Wege innerhalb der Stadt werden mit dem Rad zurückgelegt. Die Universitätsstadt wurde vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg 2014 als „Fahrradfreundliche Kommune” ausgezeichnet. Ziel des Radverkehrskonzepts 2030 ist es, ein lückenloses Radverkehrsnetz in Tübingen zu schaffen.
Beim Fahrradklima-Test 2022 des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) hat es Tübingen erstmals auf das Siegertreppchen geschafft: In der Gruppe von Städten zwischen 50.000 und 100.000 Einwohner_innen belegt die Universitätsstadt bundesweit Rang drei von 113 Städten. Landesweit ist Tübingen unter den Städten vergleichbarer Größe auf Platz eins.

Fahrradboxen und Abstellplätze

Für Tübingengäste stehen 5 Fahrradboxen mit Ladefunktion direkt an Gleis 1 am Tübinger Hautbahnhof zur Verfügung.

  • Mieten:
  • 1,00 €/ Tag – mit Ladefunktion 1,50 €
    5,00 €/ Woche  – mit Ladefunktion 7,50 €
    10,00 €/ Monat – mit Ladefunktion 12,50 €
    60,00 €/ Jahr– mit Ladefunktion 72,00 €
  • Die Bezahlung erfolgt ausschließlich ditgital per PayPal, Kreditkarte und SEPA-Lastschrift. Die Nutzer werden per Mail informiert, dass ihre Mietdauer abläuft. Fahrradboxen sind nur online buchbar (Tübingen Hauptbahnhof auswählen) hier 

In der videoüberwachten Radexpresshalle am Hauptbahnhof können Sie Ihr Rad während Ihres Besuches in Tübingen sicher unterstellen. 

Die Eröffnung einer Radstation mit Tiefgarage am ZOB ist für Mitte 2023 geplant. Dann finden dort rund 900 Räder einen sicheren und trockenen Stellplatz. Die meisten sind kostenlos (700 Plätze), 200 Stellplätze werden durch ein Zugangssystem zusätzlich gesichert und kostenpflichtig sein. Zusätzlich wird es Abstellmöglichkeiten für Sonderfahrräder (Lastenräder, Fahrräder mit Anhänger) sowie Lademöglichkeiten für Pedelecs geben.

Servicestationen für Radler

Wer mit dem Rad in Tübingen unterwegs ist, findet demnächst an acht Stationen in der Stadt etwas Werkzeug und eine Luftpumpe. Es handelt sich um kleine Säulen, an denen auch ein Radhalter installiert ist. So kann man das Rad bequem fixieren, um kleinere Reparaturen auszuführen, Luft zu pumpen oder sogar einen Reifen zu wechseln.

  • Bürger- und Verkehrsverein Tübingen, Touristinformation
  • Hinter dem Rathaus, Haaggasse
  • Uhland-Gymnasium, Uhlandstraße
  • Technisches Rathaus, Brunnenstraße
  • Haagtor

Geplant:

  • Vor der Thiepvalkaserne
  • Behördenzentrum Landratsamt
  • Freibad Tübingen

Hier finden Sie Details zu den Servicestationen

Hier finden Sie Lademöglichkeiten für E-Bikes 

Fahrrad-Verleih

Der Radstall Tübingen (Bruderhaus Diakonie) ist Werkstatt, Laden, Verleih und Fundstelle zugleich und bietet  hochwertige Produkte und einen Reparatur-und Verleihservice. 
Sommeröffnungszeiten März bis Oktober Dienstag bis Freitag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18.45 Uhr, Samstag 10 bis 14 Uhr.  Winteröffnungszeiten November bis Februar Dienstag bis Freitag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Samstag 10 bis 14 Uhr.
Sindelfingerstraße 18, 72072 Tübingen, Tel 0 70 71/ 40 71 213

E-Bike-Verleih

Ortskundige Begleitung, Tourenplanung, Fahrtraining oder umfangreiches Zubehör kannn hinzugebucht werden.
E-Bikes Tübingen, Dipl. Ing. Edmund Bornheimer, mobil: 0151-40 800 172, www.ebike-tuebingen.de

  1. Ausleihgebühr für 1 bis 7 Tage
    Citybike: 25,– bis 150,– €
    Trekkingbike: 35,– bis 200,– €
    Mountainbike: 39,– bis 230,– € 
    Mountainbike Fully: 49,–bis 280,– €

E-Scooter-Verleih

Seit Frühjahr 2022 stehen rund 240 E-Scooter (Roller) der Anbieter Zeus, Tier und Bolt in Tübingen zur Verfügung. Einfach die entsprechende APP herunterladen, anmelden, E-Scooter in Ihrer Nähe finden, QR-Code scannen und los geht's!

Tier
E-Mail support@tier.app
Telefon 030 56838651 (Montag bis Sonntag 8 bis 20 Uhr)
19 Cent pro Minute + Aktivierungsgebühr

Zeus

E-Mail nico@zeusscooters.com
Telefon 0156 78448898
19 Cent pro Minute + Aktivierungsgebühr

Bolt
E-Mail tuebingen-micromobility@bolt.eu

Sie können im Rahmen der geltenden Vorschriften im gesamten öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. In Fußgängerzonen und Parkanlagen sind die E-Scooter verboten, dort dürfen sie weder benutzt noch abgestellt werden. Auch Rettungswege und Einfahrten müssen frei von Scootern bleiben, ebenso Bushaltestellen, Brücken, Schulgelände und Natur- oder Landschaftsschutzgebiete.